logo
Artikel Diskussion (0)
gerichtlich geltend gemacht/gerichtliche Geltendmachung
(recht.zivil.materiell)
    

Wenn das BGB einen davon spricht, dass ein Anspruch für bestimmte Wirkungen gerichtlich geltend gemacht worden sein muss (z.B. in § 801 BGB) , dann ist der Zeitpunkt auf den es ankommt die Rechtshängigmachung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise