logo
Artikel Diskussion (0)
Gesamtgrundschuld
(recht.zivil.materiell.sachen und recht.notar)
    

Als Gesamtgrundschuld wird eine Grundschuld bezeichnet, die an mehreren Grundstücken bestellt ist.

Eine Gesamtgrundschuld kann durch Nachverpfändung oder auch durch Teilung eines Grundstücks entstehen.

Siehe auch unter Gesamthypothek.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Pfandhaftentlassung * Grundschuld, Teillöschung