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gesamtwirtschaftliches Gleichgewichts
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht werden die Stabilität des Preisniveaus, ein hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht und angemessenes Wirtschaftswachstum bezeichnet.

Siehe auch unter magisches Viereck.

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Auf diesen Artikel verweisen: Art. 115 GG a.F.