logo
Artikel Diskussion (0)
Geschäftsbezeichnung
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Von einer Geschäftsbezeichnung im Gegensatz zur Firma spricht man, bei einer neben der eigentliche Firma verwandten Bezeichnung für einen Geschäftsbetrieb.

Beispiel: Der Egon Huber betreibt als Einzelkaufmann unter der Firma Egon Huber den Gasthof zum schwarzen Schwan. Hier ist der Name "zum schwarzen Schwan" nur Geschäftsbezeichnung.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Firma/Firmengrundsätze