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Geschiedenenunterhalt/nachehelicher Unterhalt, Unterhaltstatbestände
(recht.zivil.materiell.familie.unterhalt)
    

Mit Geschiedenenunterhalt oder nachehelichem Unterhalt wird der nach Scheidung zu zahlende Unterhalt bezeichnet. Für weiteres, insbesondere Unterhaltstatbestände, siehe unter Ehegattenunterhalt, nachehelich.

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