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Gesetzmäßigkeit der Verwaltung
(recht.oeffentlich.verwaltung.at)
    

Der Begriff "Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" beschreibt das Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative. Die Bindung der Verwaltung an das Gesetz ergibt sich aus Art. 1 Abs. 3, Art. 20 Abs. 3, sowie auch aus Art. 83 und Art. 86 GG.

Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wird konkretisiert durch den Vorbehalt des Gesetzes und den Vorrang des Gesetzes.

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