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Im Strafprozess wird mit Geständnis die Anerkennung der Tatvorwürfe bezeichnet. Das Geständnis unterliegt der
freien Beweiswürdigung durch den Richter, d.h. es kann einen Angeklagten trotz seiner Geständnisses frei sprechen, wenn es zu der Überzeugung kommt, dass es nicht der Wahrheit entspricht.
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