logo
Artikel Diskussion (0)
GEZ
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.rundfunk)
    

GEZ ist die Abkürzung für Gebühreneinzugszentrale. Rechtlich ist die GEZ ein Teil der Verwaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. D.h. sie ist nicht rechtlich selbständig und kann nur Befugnisse der Rundfunkanstalten wahrnehmen Für weiteres siehe unter Rundfunkgebühr.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise