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Art. 17 GG
(gesetz.gg)
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Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

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Auf diesen Artikel verweisen: Jedermannsrechte * Grundrechte * Petition/Petent/Petitionsrecht