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Greenshoe
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Greenshoe wird bei einer Neuemission von Aktien eine "Aktienreserve" bezeichnet, die zusätzlich verkauft wird, wenn die Nachfrage das ursprüngliche geplante Angebot übersteigt, d.h. die Aktie "überzeichnet" ist.

Beispiel: Das Unternehmen A geht an den Aktienmarkt. geplant ist die Ausgabe von 10.000 Aktien zu je 100,- Euro. Es wird ein Greenshoe von 2.000 Aktien eingeplant. Ist die Nachfrage bei der Ausgabe dann höher als die10.000 werden nach Bedarf Aktien aus dem Greenshoe verkauft.

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