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Von "grundsätzlich" oder das etwas ein Grundsatz ist, spricht man, wenn eine Regel nur Ausgangsregel ist, von der es für bestimmte Fälle Ausnahmen gibt. So ist der Leistungsort grundsätzlich der Wohnsitz des Schuldners. Dass gilt aber nicht, wenn die Parteien etwas anderes vereinbart haben.
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