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Gutachten als Bestandteil der Relation
(recht.technik.referendariat und recht.ref.zpo1)
    

Inhalt
          1. Gliederung des Gutachtens

Mit Gutachten wird der Teil der Relation bezeichnet, der der Vorbereitung der Entscheidung dient.

1. Gliederung des Gutachtens

  1. Entscheidungsvorschlag (Kurzform)
  2. Ich schlage vor, die Klage als unzulässig abzuweisen.
  3. Auslegung des Klageziels bei Unklarheiten analog §§ 133, 157 BGB (quae sit actio)
  4. Prozessstation (Zulässigkeit der Klage)
  5. Klägerstation (Schlüssigkeit)
  6. Beklagtenstation (Erheblichkeit)
  7. Replik (nur wenn relevant)
  8. Duplik (nur wenn relevant)
  9. Ergebnis der Sachstation
  10. Beweisstation
  11. Nebenentscheidungen
  12. Entscheidungsstation (Entscheidungsvorschlag)
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Auf diesen Artikel verweisen: Relation/Relationstechnik * Relation/Relationstechnik