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Von einer hinkenden Ehe spricht man, wenn eine Ehe mit Auslandsbezug in einem Staat anerkannt wird und im anderen nicht.
Beispiel: A und B sind aus dem Land S und haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Sie heiraten nach deutschem Recht standesamtlich. In S ist aber für die Anerkennung der Ehe eine religiöse Zeremonie vorgeschrieben. Daher wird die Ehe nur in Deutschland aber nicht in S anerkannt.
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