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Hoheitsakt
(recht.staat.oeffentlich)
    

Mit Hoheitsakt wird jeder Akt hoheitlichen Handelns, d.h. eines Handelns einer Behörde unabhängig vom Willen Privater bezeichnet.

Beispiel: Das Land Hessen widmet eine Straße dem Verkehr.

Dem hoheitlichen Handeln steht das fiskalische Handeln gegenüber.

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Auf diesen Artikel verweisen: Körperschaften des öffentlichen Rechts, rechtsfähige