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Immobilien/Immobiliarsachenrecht
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit Immobilien werden die nichtbeweglichen Sachen bezeichnet. D.h. Grundstücke und Häuser. Entsprechend ist das Immobilarsachenrecht, das Sachenrecht der unbeweglichen Sachen.

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Auf diesen Artikel verweisen: deed (of cession) * Publizitätsgrundsatz im Sachenrecht * Mobilien * title (to land)