logo
Artikel Diskussion (0)
Immobilienkaufvertrag, Notarkosten
(recht.notar.grundstuecksrecht)
    

Kaufvertrag

  1. 2,0 aus Gegenstandswert Kaufpreis
  2. 0,5 Treuhandsgebühr je Auftrag aus Valuta des abzulösenden Rechts
  3. 0,5 Vollzugsgebühr (z.B. Einholung Genehmigung vertretener Beteiligter; Genehmigung durch Betreuuungsgericht) => entsteht nur einmal
  4. 50,- max 250,- für "einfache" Vollzugstätigkeiten (z.B. Einholung Verzicht Vorkaufsrecht Gemeinde).
  5. 0,5 Betreuungsgebühr (Überwachung Kaufpreiszahlung) entsteht nur einmal

Grundschuld

Es kommen für die Eintragung der Vormerkung, Eigentum und Grundschuld noch Gerichtskosten hinzu.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise