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indikatives Angebot
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.vergabe)
    

Mit indikativem Angebot wird insbesondere im Vergaberecht, ein unverbindliches erstes Angebot bezeichnet, das Bewerber in der sog. Dialogphase eines Vergabeverfahrens abgeben. Auf Basis dieser Angebote und den Bedürfnissen der vergebenden Stelle erarbeitet die vergebende Stelle dann mit den jeweiligen Bewerbern die Voraussetzungen für ein verbindliches Angebot aus.

Beispiel: Die Behörde X will einen Auftrag für ein Parkhaus vergeben. In der sog. Dialogphase forderte sie zur Abgabe von indikativen Angeboten für ein Parkhaus für ein bestimmtes Fahrzeugaufkommen auf. Die Bewerber A, B und C legen jeweils ein indikatives Angebot vor. In diesem beschreiben sie jeweils detailliert eine Möglichkeit (vierstöckig ohne Tiefgeschosse, dreistöckig mit zwei Tiefgeschossen, eine Zufahrt, zwei oder drei Zufahrten usw.). Aufgrund dieser indikativen Angebote können Behörde und Bewerber jetzt ihre Wünsche mit den Angeboten der Bewerber abgleichen und daraus eine konkrete Vorstellung entwickeln (zweistöckig mit zwei Tiefgeschossen und einer Zufahrt). Auf Basis dieser konkreten Vorstellung können die Bewerber dann anschließend verbindliche Angebote abgeben.

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