logo
Artikel Diskussion (0)
Indiz/Indizienbeweis
(recht.straf.prozess)
(engl. circumstantial evidence oder indicia )
    

Mit Indiz/Indizenbeweis wird ein Verdachtsmoment bezeichnet, das nur mittelbar einen Hinweis auf die Täterschaft gibt. Z.B. der Fund einer Tatwaffe beim mutmaßlichen Täter. Kein Indizenbeweis ist z.B. die Aussage eines Augenzeugen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: circumstantial evidence * Beweisstation * indicia * eMail, Beweiskraft * Fingerabdruck * Anscheinsbeweis/prima-facie-Beweis/Beweis des ersten Anscheins