logo
Artikel Diskussion (0)
in dubio melior est conditio possidentis
(recht.allgemein.latein und recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit "in dubio melior est conditio possidentis" (lat.) wird der Grundsatz bezeichnet, dass im Zweifel dem Besitzer der Vorzug zu geben ist.

§ 1006 BGB ist eine Ausprägung dieses Grundsatzes. Er legt fest, dass im Streitfall für den Besitzer beweglicher Sachen die Vermutung spricht, dass er der Eigentümer ist.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise