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in dubio pro fisco/in dubio contra fiscum
(recht.oeffentlich.staat.bt.steuer)
    

Mit "in dubio pro fisco" (lat. im Zweifel für den Fiskus) wird im Steuerrecht der Grundsatz bezeichnet, nach dem Steuergesetze zugunsten der Steuerkasse ausgelegt werden. Diese Auslegung ist nicht mit dem rechtsstaatlichen Prinzip der Leistungsfähigkeit zu vereinbaren. Es gilt deshalb der Grundsatz "in dubio contra fiscum" (lat. im Zweifel gegen den Fiskus), nach dem im Zweifel Gesetze zu Gunsten des Steuerpflichtigen auszulegen sind (Bayer, Steuerlehre, Rn. 250 m.W.N.).

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