logo
Artikel Diskussion (0)
Irrtum
(recht.allgemein)
    

Inhalt
             1. Allgemein

1. Allgemein

Ein Irrtum liegt vor wenn Vorstellung und Wirklichkeit auseinanderfallen.

Im Recht werden die Irrtümer je nach Rechtsgebiet im Detail unterschiedlich behandelt.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise