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Von judizierbar bzw. justiziabel spricht man, wenn ein Sachverhalt von einem Gericht entschieden werden kann.
Beispiel: A wird von dem B in der Öffentlichkeit beleidigt. Hier kann A sowohl Anzeige erstatten als auch Schmerzensgeld verlangen.
Entsprechend sind Sachverhalte die nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens ein können nicht justiziabel.
Beispiel: B beendigt die Liebesbeziehung mit A, weil er sich in die jüngere C verliebt hat.
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