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Kameralistik
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Kameralistik wird die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bezeichnet nach der die Haushalte in öffentlichen Verwaltungen (z.B. Gemeinde oder Universität) geführt werden. Im Gegensatz dazu steht die doppelte Buchführung (Doppik) der privaten Unternehmen. Im Gegensatz zu Doppik ist die Kameralistik nicht in der Lage alle Vorgänge abzubilden. So kennt die einfache Kameralistik z.B. keinen Wertverlust. Dieses Manko versucht man durch die erweiterte Kameralistik zu beheben.

Die Kameralistik geht zurück auf die Grundsätze für die Verwaltung der fürstlichen Kammergüter.

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