logo
Artikel Diskussion (0)
kassatorische Klausel/Verwirkungsklausel
(recht.materiell.zivil.schuld.bt)
    

Mit kassatorischer Klausel wird eine Vertragsabrede bezeichnet, nach der der Schuldner bei Nichterfüllung seiner Pflichten auch seine Ansprüche verlustig geht.

Bei Ratenzahlung wird mit kassatorischer Klausel eine Abrede bezeichnet die vorsieht, dass bei Zahlungsrückständen mit einzelnen Raten der gesamte Restbetrag fällig wird.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise