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Kasuistik/kasuistisch
(recht.allgemein)
    

Mit Kasuistik wird eine Gesetzgebungstechnik bezeichnet, die versucht durch Fallgruppen-Bildung möglichst den Besonderheiten des Einzelfalles Rechnung zu tragen.

Kasuistisch nennt man dementsprechend etwas, z.B. eine Argumentation, das auf der Kasuistik beruht.

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