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Klient
(recht.geschichte.rom und recht.allgemein)
    

Mit Klient wurde im alten Rom ein römischer Plebejer bezeichnet, der unter dem Schutz eines patrizischen Patrons stand.

Heute ist Klient die Bezeichnung für den Auftraggeber eines Dienstleisters (z.B. Anwalt). Siehe auch unter Mandant.

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