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kollektives Arbeitsrecht
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit)
    

Mit kollektivem Arbeitsrecht wird der Teil des Arbeitsrechts bezeichnet, der sich mit der Betriebsverfassung, Tarifverträgen und der Mitbestimmung beschäftigt. Der Gegenbegriff ist Individualarbeitsrecht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Individualarbeitsrecht