logo
Artikel Diskussion (2)
Kompetenzkompetenz/Kompetenz-Kompetenz
(recht.allgemein.prozess und recht.oeffentlich.verwaltung.at und recht.oeffentlich.staat)
    

Die Kompetenz-Kompetenz ist die Befugnis eines staatlichen Organs (z.B. Gerichts) im Streitfall über die eigene Zuständigkeit verbindlich entscheiden zu können.

Weiterhin wird mit Kompetenzkompetenz die Möglichkeit des Bundes bezeichnet, sich durch Verfassungsänderungen gegenüber den Ländern weitere Kompetenzen einräumen zu können.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise