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Konsul/Konsulat im römischen Recht
(recht.geschichte.rom)
    

Mit Konsul wurde im im römischen Reich der höchste Beamte der Republik bezeichnet. Nach seiner Amtszeit konnte er für ein Jahr als Prokonsul eine Provinz verwalten.

Zur Bedeutung des Begriffs im Völkerrecht siehe unter Konsul/Konsulat im Völkerrecht.

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Auf diesen Artikel verweisen: Prokonsul * Comitia (Curialcomitien, Centuriatscomitien, Tributscomitien)