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Kostenberechnung Arbeitsrecht (Prozesskosten)
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.arbeit.prozess)
    

Die Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Partei selbst, unabhängig davon wer siegt (§ 12a ArbGG)

Die Gerichtskosten berechnen sich nach dem Gerichtskostengesetz, für eine streitige Verhandlung fallen 2 Gebühren an. Die Gebührenhöhe richtet sich wie im Zivilprozess nach dem Streitwert.

Bei Kündigungsschutzverfahren beträgt der Streitwert in Abweichung von den allgemeinen Regeln drei Monatsgehälter (§ 42 Abs. 4 GKG).

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