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Kraftfahrzeugsteuer
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.steuer)
    

Mit Kraftfahrzeugsteuer wird die Steuer bezeichnet, die gestaffelt nach Hubraum (Krafträder und Pkw) bzw. Gesamtgewicht und Achszahl (Lkw) auf das Halten von Kraftfahrzeugen erhoben wird.

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