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Kreisjobcenter
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.sozial und recht.oeffentlich.verwaltung.bt.kommunal)
    

Mit Kreisjobcenter wird die in Landkreisen die vom Optionsmodell Gebrauch machen, die für die Gewährung von Arbeitslosengeld II (ALG II) zuständige Behörde bezeichnet.

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Auf diesen Artikel verweisen: Arbeitslosengeld II (ALG II)