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Lehrfreiheit
(recht.oeffentlich.grundrechte.art5)
    

Inhalt
             1. Schutzbereich

1. Schutzbereich

Die Lehrfreiheit ist ein Unterfall der Wissenschaftsfreiheit. Geschützt ist die Lehrtätigkeit an Hochschulen. Nicht dazu gehört die Lehrtätigkeit an Schulen.

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