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Leistungsstörung
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Gibt es bei der Abwicklung von Schuldverhältnissen Probleme, spricht man von Leistungsstörungen. Dabei gibt es grundsätzlich drei Arten der Leistungsstörung.

Dabei kann man den Verzug auch als zeitliche Schlechterfüllung bezeichnen (siehe Fikentscher, Rn. 309) und damit grundsätzlich nur zwischen Nicht- und Schlechterfüllung unterscheiden.

Das neue Schuldrecht hat jetzt die allgemeinen Regeln für die Leistungsstörung neu gefaßt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Schuldrecht allgemeiner Teil * Schuldrechtsreform * Schadensersatz