logo
Artikel Diskussion (0)
lex contractus
(recht.allgemein.latein und recht.zivil.materiell.ipr)
    

Mit lex contractus wird das auf einen Vertrag anwendbare Recht bezeichnet. Insbesondere bei internationalen Verträgen stellt sich die Frage, welches Recht auf einen Vertrag anwendbar ist.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise