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lex fori
(recht.zivil.materiell.ipr und recht.allgemein.latein)
    

Mit lex fori (lat.) wird im internationalen Privatrecht das Recht des Gerichtsstandes bezeichnet. D.h. findet ein Verfahren nach internationalem Recht in Deutschland statt ist die lex fori das deutsche Recht.

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Auf diesen Artikel verweisen: lex causae