logo
Artikel Diskussion (0)
lex loci delicti
(recht.allgemein.latein und recht.zivil.materiell.ipr)
    

Mit lex loci delicti wird im internationalen Privatrecht das Recht des Ortes bezeichnet, an dem das Delikt begangen wurde.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise