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Marke
(recht.zivil.materiell.sonder.marken)
(GND: 4074577-6)
    

Marken sind durch das Gesetz geschützte Zeichen, die geeignet sind Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu Unterscheiden (§ 3 MarkenG).

Dabei wird die Marke immer nur für bestimmte Waren oder Dienstleistungen eingetragen. Der Schutz der Marke beschränkt sich auf diesen Bereich, so dass ausserhalb dessen Markenrechtsverletzungen nicht möglich sind (Beispiel: Ist die Marke Regenbogen nur für den Handel mit Blumen eingetragen, liegt keine Verletzung vor, wenn jemand sie parallel für den Handel mit Schokolade benutzt).

Als schutzfähige Zeichen kommen insbesondere Wörter einschließlich Personennamen (Wortmarke), Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstelllungen in Frage. Dabei ist Voraussetzung, dass die Marke Unterscheidungskraft besitzt (für ein Beispiel siehe unter Gattungsbegriffe in Domainamen).

Der Markenschutz beginnt mit der Eintragung der Marke in das vom Patentamt geführte Register oder durch die Benutzung im geschäftlichen Verkehr, wenn das Zeichen innerhalb der beteiligten Verkehrskreise Geltung erworben hat, oder bei notorischer Bekanntheit einer Marke.

Siehe auch unter Warenzeichen. Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Warenzeichen * trademark * Denic, Rechtsfragen * gesetzliche Monopole