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Massekredit
(recht.zivil.materiell.inso)
    

Mit Massekredit wird ein Kredit bezeichnet, der nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Insolvenzverwalter zur Geschäftsfortführung gewährt wird. Der Massekredit ist eine Masseverbindlichkeit, d.h. der Massekredit ist vor Befriedigung der Insolvenzgläubiger zu befrieden.

Beispiel: Das Versandhaus B ist insolvent. Der Insolvenzverwalter will das Unternehmen aber bis ein potentieller Erwerber gefunden ist fortführen. Dafür braucht er Geld um Waren kaufen zu können. Dafür erhält er von der C-Bank einen Massekredit. Als sich kein Investor findet muss der Betrieb eingestellt werden. Die Betriebsteile werden einzeln veräußert. Aus dem Erlös wird zunächst der Massekredi t zurück gezahlt. Aus dem restlichen Erlös werden die Insolvenzgläubiger anteilig befriedigt.

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