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Maßregeln zur Besserung und Sicherung
(recht.straf.at)
    

Mit Massregelen der Besserung und Sicherung werden zusätzliche Reaktionsmöglichkeit auf Straftaten neben der Strafe bezeichnet. Sie dienen der Vorbeugung vor weiteren Straftaten durch eine Besserung des Täters, oder einer Sicherung der Allgemeinheit vor dem Täter.

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Auf diesen Artikel verweisen: Strafregister/Bundeszentralregister * Strafe * Sichernde Maßnahme