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Misstrauensvotum/konstruktives Misstrauensvotum
(recht.oeffentlich.staat)
    

Von einem konstruktiven Misstrauensvotum spricht man gemäß Art. 67 GG wenn der Bundestag aufgrund des Antrags eines Viertels seiner Mitglieder mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählt.

Einzelnen Ministern kann das Misstrauen nicht ausgesprochen werden.

Kontruktiv nennt man dieses Verfahren, weil es nicht einfach den alten Kanzler abwählt ohne Alternativen aufzuzeigen, sondern zwingend mit der Wahl eines neuen Kanzlers verbunden ist. Damit zerstört es nicht nur altes sondern baut neues auf (=konstruktiv).

Ein daneben bestehendes Recht zur generellen Kritik am Regierungstil per Parlamentsbeschluss wird von der h.M. abgelehnt.

Andere Definitionen:

Misstrausensvotum auf exika.de

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Auf diesen Artikel verweisen: Vertrauensfrage