logo
Artikel Diskussion (0)
Moratorium/Zwangsmoratorium
(recht.zivil.materiell.schuld.at)
    

Mit Moratorium wird der Aufschub der Fälligkeit/Durchsetbarkeit eines Rechts bezeichnet. Z.B. ein Aufschub für für die Zahlung fälliger Schulden, der durch Vertrag oder Gesetz (dann sog. Zwangsmoratorium) gewährt wird.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise