logo
Artikel Diskussion (0)
Motiv
(recht.zivil.materiell.at und recht.straf.at)
    

Inhalt
             1. Zivilrecht
             2. Strafrecht

1. Zivilrecht

Im Zivilrecht wird mit Motiv der Beweggrund für eine Willenserklärung bezeichnet. Siehe auch unter Motivirrtum.

2. Strafrecht

Im Strafrecht wird mit Motiv der Beweggrund für die Tatbegehung bezeichnet.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise