logo
Artikel Diskussion (0)
ne bis in idem
(recht.straf.prozess)
    

Grundsatz im Strafrecht nach dem ein Täter wegen einer Straftat nur einmal verurteilt werden darf (Strafklageverbrauch).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: doppelte Bestrafung * Strafprozess, Verfahrensgrundsätze