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Netzmonopol
(recht.allgemein.wirtschaft)
    

Mit Netzmonopol bezeichnet man das Alleinrecht zum Aufbau und Betrieb einer bundesweiten Infrastruktur z.B. Telekommunikationsnetzwerk, Schienennetz, Stromnetz etc. Bis zu seinem Fall am 1.7.1996 bestand ein Netzmonopol der Deutschen Telekom für Telekommunikationsnetze.

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