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Nießbrauch, Pflichtteilsergänzung
(recht.)
    

Erfolgt eine Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt so hindert dies das Abschmelzen nach § 2325 Abs. 2 BGB. Allerdings kann der Nießbrauch bei der Bewertung der Immobilie (zur Ermittlung des Ergänzungsanspruchs) dienen.

Es ist für die Bewertung

  1. Der Wert zum Zeitpunkt Schenkung ohne Nießbrauch festzustellen und zu indexieren
  2. Der so ermittelte Wert mit dem Wert zum Zeitpunkt des Todesfalles zu vergleichen
  3. Ist der Wert zum Todeszeitpunkt niedriger gilt dieser.
  4. Ist der Wert zum Schenkungszeitpunkt niedriger gilt dieser - zusätzlich ist dann noch der Wert des Nießbrauchs abzuziehen.

So BGH 8.3.06, IV ZR 263/04, NJW-RR 06, 877. Den Widerspruch, dass der Nießbrauch nicht schon bei dem Wertvergleich zu berücksichtigen ist, ist vom BGH "gewollt" und erklärt sich daraus, dass ...

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