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Normdichte/Regelungsdichte/Kontrolldichte
(recht.methode)
    

Mit Normdichte (= Regelungsdichte) wird das Maß bezeichnet in dem ein Gesetz/eine Norm einen Sachverhalt regelt. Je detailierter die gesetz­lichen Vorgaben sind desto Höher ist die Normdichte. Mit steigender Normdichte sinkt der Entscheidungsspielraum (= Ermessen) des Norm­adressaten.

Beispiel: Im Rahmen der Zwangsversteigerung ist die Durchführung des Versteigerungstermin im Zwangsvollstreckungsgesetz sehr detailiert geregelt. D.h. im Zwangsversteigerungsrecht ist die Normdichte hoch, die Rechtspfleger (= Gesetzesanwender) haben nur wenig Entscheidungsspielraum.

Mit Kontrolldichte wird das Maß bezeichnet mit dem die Gerichte des Handeln von Normadressaten kontrollieren.

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