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nova reperta/nova producta
(recht.allgemein.latein und recht.allgemein.prozess)
    

Mit nova reperta (lat.) werden Tatsachen/Beweismittel bezeichnet, die schon in der Eingangsinstanz existent waren. Mit nova producta (lat.) werden Tatsachen/Beweismittel bezeichnet, die erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung in der erste Instanz entstanden sind.

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