logo
Artikel Diskussion (0)
Objektsteuern
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit Objektsteuern werden Steuern bezeichnet, die einen Gegenstand ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Steuerschuldners besteuern.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Realsteuer * Steuern