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Omnibusgesetz
(recht.allgemein)
    

Mit Omnibusgesetz wird ein Gesetz bezeichnet mit dem verschiedene sachlich nicht zusammenhängende Sachverhalte geregelt werden, sei es als Neugesetzgebujng, sei es als Änderung einer bestehenden gesetzlichen Regelung.

Dies hat den Effekt, dass bei der Abstimmung im Gesetzgebungsorgan (Bundestag) einheitlich abgestimmt werden muss, und Abgeordnete die nur einem Teil der Vorhaben zustimmen würden, das Paket als Kompromiss akzeptieren.

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